Richtlinien für Lagereinrichtungen: Welche Anforderungen gibt es?


„Die“ Lagereinrichtung gibt es bekanntlich ebenso wenig wie es „den“ Stapler, „das“ Lager oder „das“ Auto gibt – die Anzahl der Varianten und Gestaltungsmöglichkeiten ist nahezu unendlich. Diese Vielfalt ist einerseits natürlich von großem Vorteil, da sie dem Betreiber eine wirtschaftliche, bedarfsgerechte Planung, Projektierung und Umsetzung der benötigten Kapazitäten ermöglicht; auf der anderen Seite der Medaille bringt diese Vielfalt aber auch auf eine ebenso schier unendlich lange Liste an Richtlinien und daraus resultierenden Anforderungen an die Betriebssicherheit mit sich. Grundsätzlich lassen sich diese dabei in drei Gruppen aufteilen: In a) Gesetze, Vorschriften und Technische Regeln, b) in die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und c) in die Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) sowie die Europäische Normen (EN).

 

Was zählt eigentlich alles genau zur Lagereinrichtung? Der Begriff Lagereinrichtungen umfasst zunächst einmal ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke. Regale sind dabei zum Beispiel Fachboden-, Paletten-, Kragarm-, Durchlauf- oder Einfahrregale sowie mehrgeschossige Regaleinrichtungen. Zu den Schränken zählen Schränke mit Flügel-, Roll- oder Schiebetüren, Schränke mit Schubladen oder Auszügen, mehrgeschossige Schrankeinrichtungen sowie auch Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen.

Wo so viel Stahl und Eisen auf Menschen und Maschinen trifft, sind Unfallgefahren allgegenwärtig. Diese resultieren häufig aus:

  • mangelnder Standsicherheit, 
  • Beschädigungen durch Flurförderzeuge, 
  • nicht fachgerechte Reparaturen beziehunsgweise Änderungen,
  • unzureichende Dimensionierung der Lagereinrichtungen, 
  • heraus- beziehunsgweise herabfallendes Lagergut,
  • unzulässige Lastverteilung im Regal sowie
  • fehlende Kennzeichnung.

Um diese Gefahren zum Wohle aller im Lager arbeitenden Personen zu mindern beziehungsweise zu beseitigen sowie einen wirtschaftlich effizienten Ablauf aller Lagerprozesse zu gewährleisten, gelten in Deutschland und der Europäischen Union eine Reihe von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Hier die Wichtigsten:

Zahlreiche Richtlinien definieren die Anforderungen an die Sicherheit von Lagereinrichtungen.

Die Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV):
Die BetrSichV regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Errichtung und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Das in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar. Die Grundbausteine bestehen aus:

  • der einheitlichen Gefährdungsbeurteilungder Arbeitsmittel,
  • der sicherheitstechnischen Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen,
  • einem definierten „Stand der Technik“ als einheitlichem Sicherheitsmaßstab,
  • geeigneten Schutzmaßnahmen und Prüfungen sowie
  • Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit sie nicht durch harmonisierte europäische Richtlinien – wie zum Beispiel der Druckgeräterichtlinie, der ATEX-Produktrichtlinie oder der Aufzugsrichtlinie – geregelt sind.

Das Produktsicherheitsgesetz:
Das Produktsicherheitsgesetz ist die Grundlage für die Bau- und Ausrüstungsbestimmungen von Regalen. Darin heißt es unter dem Punkt „Überwachungsbedürftige Anlagen“ unter anderem, dass:

  • solche Anlagen oder Teile davon nach einer Bauartprüfung allgemein zugelassen und mit der allgemeinen Zulassung Auflagen zum Betrieb und zur Wartung verbunden werden können;
  • solche Anlagen, insbesondere die Errichtung, die Herstellung, die Bauart, die Werkstoffe, die Ausrüstung und die Unterhaltung sowie ihr Betrieb, bestimmten, dem Stand der Technik entsprechenden Anforderungen genügen müssen und
  • solche Anlagen einer Prüfung vor Inbetriebnahme, regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen und Prüfungen auf Grund behördlicher Anordnungen unterliegen.

Die Regel 108-007 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):
Die DGUV-Regel 108-007 erläutert Vorgaben an den Betrieb und die Prüfung von Lagereinrichtungen und -geräten sowie Stapelhilfsmitteln.

Die Vorschrift 68 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):
Die DGUV-Vorschrift 68 gilt als Unfallverhütungsvorschrift für Flurförderzeuge sowie Anhänger und behandelt Themen wie den täglichen Betrieb und die notwendigen regelmäßigen Prüfungen. Sie richtet sich an Unternehmer und Versicherte gleichermaßen.

Die Information 208-043 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV):
Die DGUV-Information 208-043 informiert über die Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit unter dem speziellen Aspekt der Sicherheit von Regalen. Sie behandelt dabei sowohl rechtliche Grundlagen, Anforderungen aus der DIN EN 15 635, Anforderungen an befähigte Personen für Prüfungen sowie Prüfumfänge als auch die Themen Dokumentation, Instandsetzung und schlussendlich die Erhöhung der Sicherheit im Lager.

Die fünf wichtigsten DIN-/EN-Normen für Lagereinrichtungen, die Sie kennen sollten:

DIN EN 15 095:
Zu den Themen dieser Norm gehören: Kraftbetriebene verschiebbare Paletten- und Fachbodenregale, Umlaufregale und Lagerlifte – Sicherheitsanforderungen

DIN EN 15 512:
Zu den Themen dieser Norm gehören: Ortsfeste Schwerlastregale aus Stahl – verstellbare Palettenregale – Grundlagen der statischen Bemessung

DIN EN 15 620:
Zu den Themen dieser Norm gehören: Ortsfeste Schwerlastregale aus Stahl – Verstellbare Palettenregale – Grenzabweichungen, Verformungen und Freiräume

DIN EN 15 629:
Zu den Themen dieser Norm gehören: Ortsfeste Schwerlastregale aus Stahl – Spezifikation von Lagereinrichtungen

DIN EN 15 635:
Zu den Themen dieser Norm gehören: Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

Fazit: Bei der Vielfalt des bestehenden Regelwerks entsteht schnell der Eindruck, dass hier eine „Wand“ von Vorschriften, Informationen, Normen und Richtlinien geschaffen wurde und dass man als Betreiber eines Lagers den Kopf voll hat vor lauter Anstrengungen, um der Bürokratie zu entsprechen – und dadurch gar nicht mehr zu seiner eigentlichen intralogistischen Kernaufgabe kommt. Dieser Eindruck entpuppt sich aber schnell als Fehleinschätzung, wenn man mit Regal- und Flurförderzeug-Lieferanten und Dienstleistern zusammenarbeitet, die die Einhaltung aller Vorschiften von Haus aus gewährleisten beziehunsgweise garantieren. Dann werden die einzuhaltenden Regularien für Lagereinrichtungen eine Formalie, die aus dem Kopf verschwindet und direkt in die Dokumentation wandert. So bekommt man den Kopf frei und kann sich voll und ganz auf seine Kernkompetenzen konzentrieren.