Genehmigungsverfahren
Als Bauherr stehen Sie immer vor derselben Frage: Ist für mein Projekt eine gesonderte Genehmigung notwendig, oder ist mein Vorhaben verfahrensfrei? In Deutschland bildet die jeweilige Landesbauordnung die Grundlage für die Beantwortung dieser Frage. Leider bilden die Verordnungen aber nur einen Teil der Vorhaben ab, sodass nur in wenigen Fällen schnell eine klare Antwort gegeben werden kann.
Ob ein Vorhaben der gesonderten Genehmigung bedarf, hängt in der Realität von vielen Faktoren ab. Neben der jeweiligen Landesbauordnung, also dem Aufstellort, sind diverse weitere spezifische Faktoren wie z.B. die Oberkante des Lagergutes, die Bauweise, die Anlagengröße oder die Erschließungsfunktion entscheidend.
Wir unterstützen Sie
mit unserer Erfahrung
Für den Bauherrn ist es daher von entscheidender Bedeutung, mit allen relevanten Daten und Informationen versorgt zu werden, um den Anforderungen der Gesetzgebung zu entsprechen. Darüber hinaus gilt es viele weitere Interessensgruppen und deren Anforderungen schon während des Genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen.
Wir haben Ihr Projekt im Fokus und unterstützen Sie mit unserer Projektkompetenz auch bei dieser oft undurchsichtigen Bewertung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Markus Brakel
Fachberater Lagerlösungen