Regalinspektion: Welche Regale müssen geprüft werden?


Der Einsturz eines Regals gehört zu den schlimmsten Unglücken, die in einem Lager passieren können. Unfallmeldungen darüber lesen sich wie die von Lawinenunglücken. Es geht um Vermisste, Verschüttete und Suchaktionen. Auch die Ursachen gleichen sich in einem Punkt: Sie sind im Vergleich zu dem oftmals verheerenden Resultat eher klein. In Lager kommt dabei eine gefährliche Komponente dazu: Zeit! Ein vermeintlich kleiner Schaden, der zunächst folgenlos ist, kann mittelfristig zu einer Instabilität führen, die – wenn sie über einen längeren Zeitraum unbemerkt bleibt – sich gefährlich ausweiten kann. Dafür schützen Sie vor allem regelmäßige Kontrollen – gemäß DIN EN 15635 sowie der Betriebssicherheitsverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes. Welche Regale dabei wie geprüft werden, erfahren Sie hier.

 

Gemäß Berufsgenossenschaft gilt grundsätzlich für alle Regaltypen die Inspektionspflicht. Dazu gehören: Paletten- und Kragarmregale, Einfahr- und Durchfahrregale, Fachbodenregale, Mehrgeschossanlagen, Durchlaufregale, manuell verfahrbare Regale sowie Archivregale.

Für den Betreiber eines Lagers ergeben sich daraus Pflichten, die aus dem Paragraph 5 des Arbeitsschutzgesetzes sowie dem Paragraph 4 beziehungsweise Paragraph 10 der Betriebssicherheitsverordnung resultieren. Dort heißt es zum einen:

  • „Der Arbeitgeber hat (…) die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, (…) bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.“ und zum anderen
  • „Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach (...) ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen zu lassen.“

Die Europäische Norm gibt vor, wie und in welchen Intervallen die Regale geprüft werden müssen.

Für die eingangs genannten Regalsysteme kommt die Europäische Norm DIN EN 15635 zur Anwendung. Diese Norm weist explizit darauf hin, dass die Regale nur für eine „sorgfältige und richtige“ Benutzung ausgelegt sind, bei der keine zusätzlichen Kräfte oder Stoßbelastungen eingeleitet werden dürfen wie sie beispielsweise durch Fehlbedienung entstehen würden.

Besonders zu beachten ist dabei das Kapitel 9, in dem vom Betreiber regelmäßige Kontrollen gefordert werden. Dabei wird zwischen a) sofortiger Meldung, b) Sichtkontrolle und c) Experteninspektion unterschieden:

  • Die „sofortige Meldung“ beinhaltet dabei die unverzügliche Meldung eines Schadens seitens des Verursachers bei dem verantwortlichen Sicherheitsbeauftragten,
  • die Sichtkontrolle umfasst die regelmäßige – im Normalfall wöchentliche – Kontrolle der Regalanlage durch eine in der Regalprüfung unterwiesene Person sowie die schriftliche Dokumentation der Ergebnisse in einem Prüfprotokoll und
  • die Experteninspektionen sieht die Überprüfung der Anlage – in Abständen von maximal 12 Monaten – durch eine „fachkundige Person“ vor.

Hinter dem Begriff „fachkundige Person“ steht – gemäß der Definition der Berufsgenossenschaft –dabei immer die Qualifikation und hohe Fachkompetenz eines durch den Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen geprüften Regalprüfers beziehungsweise Regalinspekteurs – diese Qualifikation ist auch in der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 definiert.

In der technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 wird gefordert, dass die befähigte Person a) keinen fachlichen Unterweisungen seitens des Auftraggebers unterliegen darf und b) über Fachkenntnisse verfügen muss, die sie:

  • durch eine abgeschlossene Berufsausbildung,
  • durch Berufserfahrung,
  • durch eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung des Prüfgegenstands sowie
  • eine angemessene Weiterbildung erworben hat.

Nach erfolgter Schulung und bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer eine Urkunde sowie den Ausweis „Verbandsgeprüfter Regalinspekteur“. Jeder von ihnen ist verpflichtet, sich regelmäßig nachschulen zu lassen, damit die Kenntnisse stets dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

„Fachkundig“ bedeutet darüber hinaus auch, dass der Regalprüfer beziehungsweise Regalinspekteur die Gesetze, Verordnungen, die Regeln der Berufsgenossenschaften und die europäischen Regalnormen – zum Beispiel die DIN EN 15512/15620/15629 und 15635 kennen und anwenden können muss. Das macht den Regalprüfer/-inspekteur zu einem hochgradig qualifizierten Fachmann, der einerseits die Einhaltung aller Normen, Richtlinien und Gesetze gewährleistet und ihnen andererseits langfristige Investitionssicherheit bietet und Kosten spart.

Einer der wichtigsten Männer in jedem Lager: der verbandsgeprüfte Regalprüfer/-inspekteur

Der verbandsgeprüfte Regalprüfer/-inspekteur:

  • verfügt über alle technischen Regalkenntnisse zu den Aspekten Abmaße, Tragverhalten, Kombinationsmöglichkeiten, ordnungsgemäße Montage und ordnungsgemäßer Betrieb,
  • kennt sich bestens mit allen Regelungen, Normen, berufsgenossenschaftlichen Forderungen sowie gesetzlichen Rahmenbedingungen aus,
  • hat von seiner Seite aus Zugriff auf eine Vielzahl wichtiger technischer Dokumentationen – auch wenn diese im seitens des Betreibers nicht mehr vorliegen sollten,
  • hat Einblick in alle statischen Berechnungen, die für den Aufbau der jeweiligen Regale notwendig sind,
  • kann Rücksprache halten und jederzeit Informationen über mögliche sicherheitsrelevante Auswirkungen von Beschädigungen abrufen,
  • führt – anhand eines standardisierten Inspektionsprotokolls und stets bei laufendem Betrieb – Sichtkontrollen durch,
  • überprüft ob die Schutzmaßnahmen, die Regalbauteile und die Beladung den geltenden Vorschriften entsprechen,
  • kann Originalbauteile eindeutig identifizieren und so – im Falle eines Falles – bedarfsgerechte Investitionen initiieren, die eine effiziente und unter allen Aspekten optimale Instandsetzung gewährleisten,
  • protokoliert abschließend das Ergebnis und stattet die Regale mit der erforderlichen Prüfplakette aus.
  • Da die Plaketten fortlaufend durchnummeriert sind und jeder Prüfer/Inspekteur über eine eigene Ausweiskennziffer verfügt, ist das System über den Verband komplett rückverfolgbar.

Sicherheit und Effizienz im Lager basieren auf vier Säulen: Investition in normenkonforme Regale, Prävention, Inspektion und Instandsetzung gemäß der geltenden Regelungen seitens der beteiligten Institutionen.

Dazu gehören:

  • Regalsysteme, die das RAL-RG 614 Gütesiegel tragen,
  • Bediener von Flurförderzeugen, die gemäß den Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ausgebildet und fortgebildet werden,
  • Regale, die regelmäßig im Rahmen einer Inspektion durch eine fachkundige Person geprüft werden und
  • die umgehende Instandsetzung/Behebung infolge von Beschädigungen beziehungsweise Fehlbedienungen

Damit schaffen Sie Sicherheitsstandards in Ihrem Lager, die über die gesetzlichen Normen hinausgehen und Ihnen die besten Voraussetzungen für eine hochbelastbare, leistungsfähige Intralogistik bieten.